Neue Unterhaltsbeträge 2019
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Unterhaltstabelle für 2019 angepasst. Damit ergeben sich auch für Sachsen neue Unterhaltsbeträge, die in sämtlichen Altersstufen wieder etwas erhöht sind.
Der jeweilige Selbstbehalt für den Unterhaltsverpflichteten bleibt gleich (beim Erwerbstätigen: 1.080,00 € im Monat; bei Nichterwerbstätigen: 880,00 € im Monat). Diese Zahlen gelten für ein berechtigtes minderjähriges Kind. Bei volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1.300,00 € im Monat. In allen Fällen sind angemessene Kosten für die Unterkunft (einschließlich Nebenkosten und Heizung) in Höhe von 450,00 € im Selbstbehalt enthalten.
Bei einem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.900,00 € im Monat betragen die neuen Sätze bis zu einem Alter von 5 Jahren 354,00 € (bisher: 348,00 €), im Alter von 6 bis 11 Jahren 406,00 € (bisher: 399,00 €), im Alter von 12 bis 17 Jahren 476,00 € (bisher: 467,00 €) und ab 18 Jahre 527,00 € (gleichbleibend wie bisher).
Zu beachten sind die Tabellenwerte gegenüber zwei unterhaltsberechtigten Personen. Ansonsten müssen Auf- oder Abstufungen vorgenommen werden. Auch die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens sollte mit juristischer Fachkenntnis vorgenommen werden, da hier oft Fehler bei der Eingruppierung entstehen.